Comeback am Counter: Expi zurück aus Mutterschutz
Es habe sich viel verändert, sagt Reiseverkäuferin Sabrina Hoppen. Rund 14 Monate war sie raus aus dem Job und hat ein Kind bekommen. Seit Jahresbeginn ist sie zurück im Team, was auch auf Social Media (Foto) angekündigt wurde. Im Gespräch mit Counter vor9 erzählt die 38-Jährige, was es beim Thema Elternzeit zu beachten gilt.
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Die Rückkehr in den Arbeitsalltag sei nicht ohne Hürden gewesen, erinnert sich Sabrina Hoppen vom RTK-Reisebüro Kai Franzke im rheinland-pfälzischen Andernach. Denn als sie im November 2023 als frisch gebackene Mutter zurückkam, begann gerade der ganz große Aufholbedarf in Sachen Reisebuchungen nach der Pandemie. "Meine Kunden haben sich sehr gefreut, dass ich wieder da bin", erzählt die Reiseverkehrskauffrau im Rückblick. Zudem habe eine richtige Euphorie in der Luft gelegen, dass endlich wieder uneingeschränkt gereist werden konnte, so ihr Eindruck: "Es ging wirklich die Post ab, so musste ich auch sofort richtig durchstarten."
Weniger Verantwortung nach dem Mutterschutz
Ihre Rolle im Team unterscheide sich von der früheren, da sie nicht mehr so häufig in strategische Entscheidungen eingebunden werde. "Das hat sich nach der Elternzeit durch die Teilzeit klar verändert, früher war ich inoffiziell stellvertretende Büroleiterin", erinnert sich Hoppen. Doch das sei auch okay so, ihre Prioritäten hätten sich mit dem Nachwuchs verschoben. Doch sei sie auch nicht der Typ, der ganz Hausfrau werden wolle. "Dafür liebe ich die Arbeit zu sehr und habe zu sehr Hummeln im Hintern", sagt die Reiseverkehrskauffrau. Zumal sie den direkten Kundenkontakt sehr vermisst habe. "Ich halte gerne ein Schwätzchen mit Kunden und frage, wie es ihnen beruflich und auch privat geht", sagt die Counter-Fachfrau. Für sie kam auch nie ein Branchenwechsel in Frage, erzählt sie, selbst in der Corona-Zeit nicht.
Kein schlechtes Gewissen einreden lassen
"Ich bin überrascht vom positiven Feedback und den vielen Rückmeldungen, die ich von den Kunden erhalten habe", sagt Hoppen. Sie sei sehr glücklich, Kind und Job im Comeback-Jahr so gut unter einen Hut zu bekommen. Wichtig sei, dass jede Frau den eigenen Weg für das Gleichgewicht zwischen Arbeit und Familie finde und gehe. Patentrezepte hätten viele, was wenig nütze. Vor allem dürften Mütter sich kein schlechtes Gewissen einreden lassen, wenn ihnen zu Hause die Decke auf den Kopf falle und sie gerne wieder arbeiten wollten. Sie habe die Zeiten in Absprache mit ihrer Chefin reduziert, im Vergleich zu früher arbeite sie nur noch die Hälfte – 20 statt 40 Stunden. Das müsse sich die Familie natürlich auch erlauben können, denn es bedeute halb so viel Gehalt.
12 oder 24 Monate Elternzeit?
Was viele werdende Mütter nicht wüssten und sie auch erst in Beratungen erfahren habe, sei, dass es aus einer einmal beantragten zweijährigen Elternschutzzeit kein Zurück gebe. "Wenn das beantragt und genehmigt ist, dann kann man sich nicht spontan für eine Rückkehr zur Arbeit entscheiden", sagt Hoppen. Maximal Arbeit auf Minijob-Basis sei dann nach aktueller Rechtslage erlaubt, sagt sie. Daher habe sie erst einmal zwölf Monate beantragt, um dann über eine potenzielle Verlängerung zu entscheiden.
Vor allem sollte man beachten, dass das Elternzeitgeld des Einzelnen entweder auf zwölf Monate verteilt werde oder auf maximal 24. Die Summe richte sich nach dem letzten Gehalt vor der Auszeit und bleibe gleich, unabhängig von der Länge der Elternzeit.
"Die schönste Branche der Welt"
Perspektivisch will die Counter-Fachfrau wieder mehr arbeiten, das habe sie mit ihrer Chefin bereits geplant. Doch wolle sie mindestens die ersten drei Lebensjahre des Nachwuchses noch nicht in Vollzeit arbeiten, erzählt Hoppen. Danach sei sie wieder mehr für die Kunden da, denn der Job mache ihr einfach zu viel Spaß. "Wir arbeiten in der schönsten Branche der Welt", ist sie nach über 20 Jahren in der Touristik überzeugt.
Sabine Schreiber-Berger