Hamburger Gericht entscheidet gegen Reisen & Schlafen
Das durch seine Abmahnwellen gegenüber Reisebüros bekannte Unternehmen muss die Kosten für ein Verfahren tragen, das ein Reisebüro angestrengt hat, berichtet die "FVW". Reisen & Schlafen habe "die von ihr behauptete Wettbewerbstätigkeit nicht substantiiert dargelegt", urteilten die Richter. Davon abgesehen sei die Abmahnung, um die es gehe, "rechtsmissbräuchlich" gewesen, weil sie für deren angeblich geplante Geschäftstätigkeit ohne Bedeutung sei. FVW