Eurowings darf Flüge nicht als klimaneutral bewerben
Das Oberlandesgericht Köln weist die Berufung von Eurowings zurück und gibt damit der Deutschen Umwelthilfe (DUH) Recht. Die Airline dürfe Flugreisen, deren Emissionen mit einer Zuzahlung für Waldschutzprojekte oder Beimischung von nachhaltigerem Treibstoff kompensiert werden, nicht als CO2-neutral bewerben.
Eurowings darf nach dem Urteil des Oberlandesgerichts Köln Flugreisen nicht mehr als CO2-neutral bewerben. Die höhere Instanz folgte den Ausführungen des Landgerichts Köln vom März, die die Werbung als "unlauter" und "irreführend" bezeichnet hatte. Genau ging es der Deutschen Umwelthilfe um den Slogan "CO2-neutral reisen. Zusammen machen wir das Fliegen nachhaltiger: CO2 -Emissionen ausgleichen und abheben".
Eurowings habe Kunden Kompensation in zwei Varianten angeboten, die zwischen Beimischung von Sustainable Aviation Fuels (SAF) in das Kerosin oder einem finanziellen Beitrag für Waldschutz- und Kochofenprojekte über einen Zeitraum von zehn Jahren wählen konnten. Beide Methoden sind laut DUH ungeeignet, um Flüge als "CO2-neutral" zu bezeichnen. Das Gericht hat die Berufung von Eurowings zurückgewiesen und unter anderem damit begründet, dass Konsumenten nicht ausreichend darüber informiert würden, dass die SAFs erst zu einem späteren Zeitpunkt in den Flugkraftstoffkreislauf beigemischt werden.