Bundestag beschließt Gesetz gegen Abmahnindustrie
Das Gesetz zur Stärkung des fairen Wettbewerbs soll vor allem kleine und mittlere Unternehmen vor missbräuchlichen Abmahn-Praktiken schützen. Das Gesetz, das den Bundesrat noch passieren muss, setzt sowohl auf die Verringerung finanzieller Anreize als auch auf die Verschärfung der Voraussetzungen, um Unterlassungsansprüche geltend zu machen.
Viele Reisebüros werden sich noch mit Grausen an Reisen & Schlafen erinnern. Das angebliche Reiseunternehmen überzog sie massenhaft mit Abmahnungen wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Verstöße gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet und stellte dafür saftige Beträge in Rechnung. Die Fälle beschäftigten Rechtsanwälte, Verbände und Gerichte.
Nun soll den Abmahnern das Leben durch ein neues Gesetz, das der Bundestag vergangene Woche beschlossen hat, das Leben deutlich schwerer gemacht. Zum einen setzt die neue Rechtsprechung bei den Einkunftsmöglichkeiten der Abmahner an. So sollen Mitbewerber bei Verstößen gegen Informations- und Kennzeichnungspflichten im Internet oder das Datenschutzrecht keinen Anspruch auf Kostenerstattung für die Abmahnung mehr erhalten, wenn das beschuldigte Unternehmen weniger als 250 Beschäftigte hat. In diesen Fällen wird bei einer erstmaligen Abmahnung auch die Höhe einer Vertragsstrafe begrenzt.
Gegen künstliche Schaffung von Wettberwerbsverhältnissen
Außerdem soll Unternehmen oder Verbänden das Handwerk gelegt werden, die nur gegründet werden um mit Abmahnungen Geld zu verdienen. Ein solches Vorgehen stellte etwa das Frankfurter Landgericht im vergangenen Jahr bei Reisen & Schlafen fest, indem es dem Abmahner eine touristische Tätigkeit absprach.
"Wettbewerbsverhältnisse sollen nicht bewusst geschaffen werden, um Einnahmen durch Abmahnungen zu ermöglichen", heißt es nun in einer Mitteilung des Bundesjustizministeriums. Mitbewerber könnten Unterlassungsansprüche in Zukunft nur noch geltend machen, wenn sie "in nicht unerheblichem Maße und nicht nur gelegentlich" Waren oder Dienstleistungen vertrieben oder nachfragten. Online-Shops mit Fantasieangeboten würden damit ebenso ausgeschlossen wie Mitbewerber, die bereits insolvent seien und gar nicht mehr am Wettbewerb teilnähmen.
Massenversand als Indiz für Missbrauch
Darüber hinaus könnten betroffene Unternehmen missbräuchliche Abmahnungen in Zukunft leichter darlegen. Als Indizien dafür zählten etwa die massenhafte Versendung von Abmahnungen durch Mitbewerber, ebenso wie Fälle, in denen eine offensichtlich überhöhte Vertragsstrafe verlangt werde oder Mitbewerber einen unangemessen hohen Gegenstandswert ansetzten. Wer zu Unrecht abgemahnt werde, erhalte außerdem einen Gegenanspruch auf Ersatz der Kosten für die erforderliche Rechtsverteidigung.
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