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20. November 2024 | 15:10 Uhr
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FTI-Gläubiger fordern 840 Millionen Euro zurück

Auf 840 Millionen Euro summieren sich die Forderungen der Gläubiger der insolventen FTI Group. Während Pauschalreisekunden ihr Geld erhalten, sieht es für Hoteliers, Reisebüros, Fluggesellschaften, Banken und für den staatlichen Wirtschaftsstabilisierungsfonds (WSF) schlecht aus.

FTI Zentrale

Die ehemalige FTI-Zentrale zählt nicht zur Insolvenzmasse, denn sie war gemietet

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Die erste Gläubigerversammlung am Mittwoch stieß bei den Gläubigern laut Insolvenzverwalter Axel Bierbach auf "sehr geringes Interesse". Nur rund 20 Personen seien am Mittwoch zu dem Berichtstermin in die Freiheitshalle in München gekommen, um den ausführlichen Bericht des Insolvenzverwalters zu hören. Es habe sich vor allem um Vertreter der Großgläubiger und um Arbeitnehmer des insolventen Unternehmens gehandelt. Die rund 290.000 Kundengläubiger der FTI Touristik GmbH seien so gut wie nicht vertreten gewesen. Insolvenzverwalter Bierbach sei einvernehmlich in seinem Amt als Insolvenzverwalter der FTI Touristik GmbH bestätigt worden. Der Gläubigerausschuss sei ebenfalls bestätigt worden.

Die Gläubiger können seit der Eröffnung der Insolvenzverfahren über das Vermögen der FTI Touristik GmbH und der BigXtra Touristik GmbH ihre Forderungen zur Insolvenztabelle anmelden. Dies betrifft Kunden, die Einzelleistungen bei FTI Touristik, Big Xtra oder der Marke 5 vor Flug gebucht haben, sowie alle anderen Leistungspartner und Gläubiger der beiden insolventen Unternehmen. Seit der Verfahrenseröffnung hat der Insolvenzverwalter nach eigenem Bekunden mehr als 290.000 bekannte Gläubiger von FTI Touristik und knapp 60.000 Gläubiger von Big Xtra schriftlich aufgefordert, ihre Forderungen elektronisch über das Verfahrensportal https://fti-inso.de zur Insolvenztabelle anzumelden.

Gläubiger sollten ihre Forderungen spätestens im Jahr 2025 anmelden

Wie Bierbach mitteilte, haben bislang knapp 69.000 Gläubiger von der Möglichkeit der elektronischen Anmeldung Gebrauch gemacht und Forderungen in einer Höhe von insgesamt mehr als 276 Millionen Euro angemeldet. Diese im Verhältnis zu den angeschriebenen Kunden geringe Zahl führt Bierbach darauf zurück, dass die Kunden verstanden hätten, dass sie zunächst die erfolgversprechenden Erstattungsmöglichkeiten, wie zum Beispiel über den Deutschen Reisesicherungsfonds (DRSF), versuchen sollten. Darüber hinaus haben laut dem Insolvenzverwalter 565 Gläubiger Forderungen in einer Gesamthöhe von mehr als 564 Millionen Euro auf dem Postweg angemeldet.

Die Forderungsprüfung wurde wegen der großen Zahl von Forderungsanmeldungen zunächst auf Ende Februar 2025 vertagt. Sie soll voraussichtlich in mehreren Prüfterminen über das Jahr 2025 hinweg stattfinden. Zudem müsse kein Gläubiger befürchten, eine Frist zu versäumen, da die Anmeldefrist keine Ausschlussfrist sei, betonte Bierbach. „Gläubiger können ihre Forderungen noch während der gesamten Verfahrensdauer anmelden“, so der Insolvenzverwalter. Für Forderungsanmeldungen, die ab dem Jahr 2026 eingehen, wird allerdings eine Nachmeldegebühr fällig. Bierbach appelliert daher an die Gläubiger, ihre Forderungen spätestens im kommenden Jahr anzumelden.

Allenfalls eine geringe Quote nach mehreren Jahren

Die Verkaufserlöse, die aus veräußerten Unternehmensteilen oder FTI-eigenen Hotels am Ende resultierten, ließen sich noch nicht genau beziffern, so Bierbach. Die Aussichten für die Gläubiger, viel Geld zurückzuerhalten, seien jedoch "nicht gut". Bierbach bekräftigte seine früheren Aussagen, dass am Ende des Insolvenzverfahrens voraussichtlich nur eine geringe Quote herauskommen werde und sich das Verfahren und die Forderungsprüfungen angesichts der großen Zahl der Gläubiger über einige Jahre hinziehen werde. 

Forderungsanmeldungen können über das Verfahrensportal https://fti-inso.de (mit oder ohne PIN) erfolgen. Für Kundenanfragen zu den Forderungsanmeldungen stehen weiterhin folgende Kontaktadressen zur Verfügung: E-Mail: fti@mhbk.de, Hotline: +49 89 2525 4000.

Christian Schmicke

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