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23. September 2019 | 16:00 Uhr
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ASR zweifelt an Kundengeldabsicherung in Deutschland

"Die Absicherung über den Deutschen Reisepreis-Sicherungsverein VVaG ist völlig unzureichend“, sagt Jochen Szech, Präsident der Allianz Selbständiger Reiseunternehmen (Foto). „Die Verbraucher sind seit 25 Jahren durch die Bundesregierung systematisch im Unklaren gelassen worden", kritisiert er und fordert eine höhere Absicherung.

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ASR-Präsident Jochen Szech hält Absicherung der Großkonzerne für zu niedrig

Die Insolvenz von Thomas Cook zeige, dass Größe nicht vor einer Insolvenz schütze, so der ASR-Präsident. "Rund 150.000 deutsche Thomas-Cook-Reisende sind aktuell in den Zielgebieten betroffen und können ihren Urlaub nicht wie geplant zu Ende bringen.“

Den Schaden trügen aber nicht nur die Verbraucher, sagt Szech. „Leidtragende sind vor allem tausende von mittelständischen Reisebüros, die nun unentgeltlich die Kunden in der Krise beraten müssen, sowie ebenfalls Tausende von mittelständischen Veranstaltern, die unweigerlich mit der Frage konfrontiert werden: Wie sicher ist die Pauschalreise noch?"

Szech hält daher die Sonderregelung bei der Insolvenzabsicherung für mehrere Großveranstalter, darunter auch TUI und Rewe/DER für unzureichend. Der 1994 initiierte Reisepreis-Sicherungsverein (DRS) erhielt von der damaligen Bundesregierung die Genehmigung, die Haftung auf 200 Millionen D-Mark – also heute gut 110 Millionen Euro – zu begrenzen. Übersteige die Schadenssumme eines Jahres diesen Betrag, rechnet der ASR vor, erhalte jeder Geschädigte seine Ansprüche nur anteilig ausgezahlt und bleibe auf einem Teil seiner Forderungen sitzen.

„Trotz massiver Umsatzsteigerungen der Konzerne ist die Summe nie angepasst worden“, kritisiert der Verband und weist auf einen Wettbewerbsnachteil der kleinen und mittleren Anbieter hin. Denn für die mittelständischen Reiseveranstalter gebe es die Pflicht zur Vollabsicherung. Das müsse auch für die Konzerne gelten.

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