Check24 steht wegen unerlaubter Rabatte vor Gericht
In einer mündlichen Verhandlung vor dem Landgericht München zeichnet sich ab, dass der Online-Makler Check24 im vergangenen Jahr mit seinen "Jubiläumsdeals" gegen das Rabattverbot beim Verkauf von Versicherungen verstoßen hat. Kläger ist der Bundesverband der Versicherungskaufleute, das Urteil soll am 4. Februar verkündet werden. Internet World