Fotos von Ex-Mitarbeitern müssen entfernt werden
Arbeitgeber sind gut beraten, ehemalige Mitarbeiter nach den Ausscheiden nicht mehr auf ihren Webseiten abzubilden. Denn diese haben neben ihrem Recht am eignen Bild auch ein Recht darauf, dass der Bezug zum ehemaligen Arbeitgeber nicht mehr hergestellt wird. Ignoriert der Arbeitgeber diesen Wunsch, kann es teuer werden. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg verurteilte ein Unternehmen zu 10.000 Euro Schadenersatz, weil es auch neun Monate nach Ende des Arbeitsverhältnisses mit Fotos und Videos eines ausgeschiedenen Mitarbeiters geworben hat. Gastgewerbe Magazin