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16. August 2024 | 15:46 Uhr
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Bahn gibt Verkehrsdaten an Mobilitätsplattformen weiter

Die Bahn hat mit Mobilitätsplattformen erste Verträge über den Zugang zu Prognosedaten abgeschlossen. Diese erhalten nun nach Auskunft des Bundeskartellamts etwa Verspätungsdaten, Daten über Zugausfälle, aktuelle Gleisangaben oder Informationen zu Großstörungsereignissen in Echtzeit.

Bahn Berlin Hauptbahnhof Foto DB Dominic Dupont.jpg

Die Bahn übermittelt Mobilitätsplattformen nun Daten zu Verspätungen oder Zugausfällen

Damit sei über die bereits erfolgten Änderungen der bestehenden Verträge hinaus ein weiterer wichtiger Teil der Missbrauchsentscheidung des Amtes durch die DB umgesetzt worden, teilt die Wettbewerbsbehörde mit. Das Bundeskartellamt hatte im Juni 2023 entschieden, dass die Bahn gegen das Kartellrecht verstoße, da der Konzern seine Marktmacht gegenüber Mobilitätsplattformen missbrauche.

Der Bahn war damals aufgegeben worden, bestimmte Verhaltensweisen und Vertragsklauseln zu ändern. Gegen den Beschluss des Amtes hatte die DB zunächst Beschwerde beim Oberlandesgericht Düsseldorf eingelegt und zugleich einen Antrag auf Eilrechtsschutz gestellt. Diesen Antrag hatte das Gericht im März 2024 in weiten Teilen abgelehnt. Das Verfahren in der Hauptsache sei allerdings weiterhin anhängig, teilt das Bundeskartellamt mit.

"Echte Verbesserung" 

Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, glaubt, das Vorgehen gegen die Bahn erwirke "echte Verbesserungen für innovative Mobilitätsdienste in Deutschland". Man habe nicht nur deren Vertragsrechte verbessert, sondern dafür gesorgt, dass Mobilitätsplattformen von nun an Reisende während der Fahrt über aktuelle Verspätungen oder Zugausfälle informieren, alternative Reiserouten empfehlen oder sogar Anpassungen von Reiseverläufen mit unterschiedlichen Verkehrsmitteln vorschlagen könnten. Angesichts der häufigen Verspätungen und Ausfälle im Zugverkehr sei der Nutzen für Verbraucherinnen und Verbraucher durch solche Services "besonders hoch".

In den Online-Portalen und Apps von Mobilitätsplattformen können Nutzer aus einer Hand verschiedene Verkehrsmittel miteinander vergleichen und buchen, auch als sogenannte intermodale Reisekette, die die Nutzung verschiedener Verkehrsmittel bei einer Reise einbeziehen. Die digitalen Lösungen für die Reiseplanung tragen dazu bei, die Angebote im öffentlichen und privaten Verkehr enger zu verzahnen, indem sie etwa Bahnfahrten mit Flügen, Fernbus oder Carsharing miteinander verknüpfen.

Auch Werbeverbote und Provisionen geklärt

Nach Angaben der Wettbewerbshüter hatte die Bahn schon zuvor andere beanstandete Wettbewerbsbeschränkungen in den Verträgen mit Mobilitätsplattformen abgestellt. So enthalten Neuverträge keine Werbeverbote mehr. Die Mobilitätsplattformen dürfen gegenüber ihren Kunden zudem – bis auf berechtigte Ausnahmen – Rabatte auf Fahrkarten gewähren. Ebenso bezahlt die Bahn den Plattformen Provisionen für die Vermittlung von Fahrkarten und die Übernahme der Buchungs- und Zahlungsabwicklung.

Christian Schmicke

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