Wie Airlines bei der Rückzahlung von Kundengeldern taktieren
Das Amtsgericht Düsseldorf hat Eurowings zur Rückzahlung der Kosten für einen Flug verurteilt, der wegen der Corona-Pandemie abgesagt wurde. Vorausgegangen war dem Ganzen ein Mahnverfahren, in dem sich der Carrier lediglich zur Ausstellung eines zeitlich begrenzten Gutscheins bereiterklärt hatte.
Rechtlich ist die Lage glasklar – insofern ist es einigermaßen bemerkenswert, dass der Fall, dessen richterliche Beurteilung Reise vor9 vorliegt, überhaupt vor Gericht landen konnte. Konkret dreht es sich um eine von unzähligen Flugstreichungen im Zuge der Corona-Pandemie. Ein Kunde hatte Mitte Januar für Ende März einen Flug von Miami nach Hamburg gebucht, der von Eurowings am 17. März abgesagt wurde. Auf seine Forderung nach Rückerstattung hin teilte das Online-Buchungsportal, über das er den Flug gekauft hatte, mit, es könne nur einen zeitlich begrenzten Gutschein zusagen, der überdies noch bei der Airline beantragt werden müsse.
Null Reaktion
Der Kunde wandte sich daraufhin direkt an Eurowings, erhielt aber keine Antwort. Nach dem Ablauf sämtlicher Fristen und der Einreichung eines Antrags auf Erlass eines Vollstreckungsbescheids erhielt er Mitte Mai die Mitteilung, dass Eurowings gegen seinen Anspruch Widerspruch erhoben habe. Der Fall landete damit vor Gericht, wo der Kläger in vollem Umfang bestätigt wurde. Auf Eurowings kommen damit die Rückerstattung des Flugpreises zuzüglich fünfprozentiger Verzinsung und die Verfahrenskosten zu.
Spekulation auf Zwangsgutscheine
Die Richter betonten in ihrer Urteilsbegründung ausdrücklich den Verdacht, dass Eurowings darauf spekuliert habe, dass die Bundesregierung die Akzeptanz von Gutscheinen für die Verbraucher rückwirken verpflichtend machen würde. Bekanntlich kam es nach Intervention der EU-Kommission anders. Laut Aussage eines mit der Sache vertrauten Juristen gegenüber Reise vor9 liegen dem Amtsgericht Düsseldorf hunderte weitere Verfahren zu durch Corona bedingten Flugausfällen vor. „Eurowings scheint darauf zu spekulieren, dass Verbraucher die gerichtliche Geltendmachung ihrer Forderung aufgrund der im Voraus zu leistenden und zunächst durch den Verbraucher zu tragenden Gerichtskosten scheuen“, vermutet er.
Die Konzernmutter Lufthansa hatte zuletzt betont, jeder Passagier mit berechtigten Ansprüchen werde so schnell wie möglich entschädigt. Sie hatte die langwierigen Verzögerungen bei den Rückzahlungen mit der Komplexität vieler zu behandelnder Fälle sowie personellen Engpässen während der Corona-Einschränkungen begründet.
Christian Schmicke
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