DRV fordert Ausgleich für Provision und Stornokosten
Die Bundesregierung solle die Ausfälle bei Reisebüro-Provisionen und Stornokosten für Veranstalter im Zuge der massiven Reiseabsagen durch die Ausbreitung des Coronavirus im Rahmen einer Beihilfe ersetzen, so der Verband. Andernfalls müssten Veranstalter die Rückzahlung der Kundengelder aussetzen.
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Am Wochenende war von Veranstaltern offenbar ernsthaft erwogen worden, keine Reisen mehr auf Grund geänderter Einreisebestimmungen in Verbindung mit dem Coronavirus abzusagen und bei Stornierungen statt kostenfreier Lösungen die AGB anzuwenden. Dann hatte sich wohl die Erkenntnis durchgesetzt, dass dieses Vorgehen rechtlich nicht haltbar wäre. Denn §651 BGB schreibt eindeutig vor, dass in Fällen höherer Gewalt – und als solche ist die Nichterfüllung eines Reisevertrages aufgrund nationaler Vorschriften angesichts der Ausbreitung des Coronavirus zu werten – kein Anspruch des Veranstalters auf die Erhebung von Stornogebühren besteht.
Nun bringt der DRV das Thema erneut auf den Tisch. Durch die aktuell vermehrt notwendigen Absagen von Reisen komme es bei Reiseveranstaltern und Reisebüros zu einem außerordentlichen Liquiditätsbedarf, denn Kunden hätten rechtlichen Anspruch auf die Erstattung des gezahlten Reisepreises oder der Anzahlung, erklärt er. "Die geltenden Stornoregelungen im deutschen Reiserecht sind für eine derartige Großkrise nicht geeignet", meint DRV-Präsident Norbert Fiebig. Daher solle die Bundesregierung die Provisionen für Reisebüros und die Stornokosten für Reiseveranstalter im Rahmen einer Beihilfe ausgleichen.
Sollte dies nicht zeitnah umgesetzt werden, müssten die sofortigen Rückzahlungen auf Grundlage der geltenden Stornoregeln umgehend "unternehmens- und verbraucherschützend ausgesetzt" oder durch Reisegutschriften ersetzt werden, droht der DRV-Chef. Um dies zu verhindern, benötige die Reisewirtschaft "die Unterstützung der Politik".