DRSF startet Erstattung an FTI-Kunden
Der Deutsche Reisesicherungsfonds (DRSF) hat am Donnerstag nach eigenen Angaben den Erstattungsprozess für Verbraucher gestartet, die von den Insolvenzen der Unternehmen der FTI Group betroffen sind.
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Auf Basis der für den Start des Erstattungsprozesses ausgewerteten Buchungsdaten präzisierte der DRSF zudem den Umfang der Erstattung: Die Verantwortlichen erwarten, im Laufe der kommenden Wochen geleistete Zahlungen für insgesamt rund 215.000 stornierte Pauschalreisen und verbundene Reiseleistungen zu erstatten. Hinzu kommen laut DRSF die Kosten von rund 60.000 Urlaubern, die zum Zeitpunkt der Insolvenzanmeldungen ihre Reisen bereits angetreten hatten.
Das Erstattungsvolumen belaufe sich auf einen mittleren dreistelligen Millionenbetrag, erklärte Ali Arnaout, einer der beiden Geschäftsführer des Sicherungsfonds. In einem ersten Schritt sollen Verbraucher, von denen mindestens zwei Authentifizierungsfaktoren, wie zum Beispiel E-Mail-Adresse und Handynummer, vorliegen, kurzfristig eine E-Mail vom DRSF erhalten. Über den Link in der Mail gelangen sie zu einem Online-Portal, auf dem sie die Erstattung der auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen beantragen können. Für jede Reise sei nur ein Erstattungsantrag vorgesehen, teilt der DRSF mit. Mitreisende würden daher nicht gesondert kontaktiert.
Daten können nachgereicht werden
Abgesicherte Kunden, deren Kontaktdaten dem DRSF bisher nicht vollständig zur Verfügung gestellt wurden, erhalten nach Angaben des Fonds in einem gesonderten Verfahren die Möglichkeit, sich für den Erstattungsprozess zu registrieren und die dafür erforderlichen Daten nachzureichen. Diese Verbraucher werde der DRSF zunächst auf dem Postweg anschreiben, um anschließend die notwendige Zwei-Faktor-Authentifizierung durchzuführen, heißt es.
Zur Einreichung des Erstattungsantrags benötigen anspruchsberechtigte Verbraucher die Buchungsbestätigung der FTI Touristik GmbH oder der Big Xtra Touristik GmbH, die Nachweise für auf den Reisepreis geleisteten Zahlungen sowie den vom DRSF ausgestellten Sicherungsschein. Für Reisen, an denen mindestens zwei Personen teilnehmen sollten, sind zudem Vollmachten aller Mitreisenden nötig, für die der DRSF ein entsprechendes Formular zur Verfügung stellt.
Christian Schmicke