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9. Dezember 2024 | 15:48 Uhr
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Debatte um Kundengeldabsicherung für Airlines lebt neu auf

Auf einer Tagung des EU-Verkehrsausschusses Anfang Dezember sprachen sich zahlreiche Minister für eine Wiederaufnahme der Beratungen über den Vorschlag zur Überarbeitung der Verordnung über Fluggastrechte aus. Im Mittelpunkt der Forderungen: verpflichtender Insolvenzschutz für Airlines.

Insolvenz

Bei Airline-Insolvenzen sind gezahlte Kundengelder meist futsch

Die Verkehrsminister der Niederlande, Portugals, Spaniens und Sloweniens forderten in diesem Zusammenhang, das "seit langem überfällige Fehlen eines Schutzes bei Ausfall einer Fluggesellschaft zu beheben", berichtet der Europäische Reisebüro- und Reiseveranstalterverband Ectaa. Er fordert seit langem einen wirksamen Schutz gegen Zahlungsausfälle bei Insolvenzen von Fluggesellschaften.

Laut einer Studie der Europäischen Kommission gingen zwischen 2011 und 2019 87 Fluggesellschaften in die Insolvenz, wovon 5,6 Millionen Verbraucher betroffen gewesen seien, meldet Ectaa. Aus von der Iata veröffentlichten Daten gehe zudem hervor, dass zwischen 2019 und 2022 weltweit 160 Fluggesellschaften den Betrieb einstellen; die Hälfte der Insolvenzen im Jahr 2022 sei in Europa zu verzeichnen.

Erhebliche Folgen

Die Folgen sind erheblich: Passagiere mit im Voraus bezahlten Tickets für künftige Flüge verlieren oft ihr Geld, wenn die Fluggesellschaft zahlungsunfähig wird. Rückerstattungen seien selten, da das Vermögen vorrangig für Gläubiger wie Steuerbehörden und Angestellte verwendet werde und den Fluggästen wenig bleibe, berichtet die Ectaa. Passagiere, die ihre Reise bereits angetreten hätten, könnten ohne Rückflug festsitzen.

Die Einführung eines verbindlichen Schutzmechanismus für den Ausfall von Fluggesellschaften zum Schutz aller Betroffenen sei "dringend erforderlich", folgert der Verband. Dies sei bei den Beratungen "einmal mehr deutlich" geworden. Maßnahmen wie die Aufforderung an die Verbraucher, stattdessen eine Reiseversicherung abzuschließen, oder die Beauftragung nationaler Behörden mit der Durchführung von Rückführungen zur Behebung von Störungen und finanziellen Verlusten, die durch den Ausfall von Fluggesellschaften verursacht werden, seien "weder für die Verbraucher noch für die Steuerzahler fair".

Kommt jetzt Bewegung in die Sache?

Die Debatte um eine verpflichtende Kundengeldabsicherung für Airlines köchelt seit Jahren immer mal wieder hoch – gelegentlich auch innerhalb des DRV. Während Vertreter der mittelständischen Reisebüros zu einer verpflichtenden Absicherung tendieren, warnt etwa DRV-Präsident Norbert Fiebig vor Wettbewerbsverzerrungen bei nationalen Alleingängen oder einem europäischen Alleingang. Zuletzt war es um das Thema eher ruhig geworden, weil die Debatte um die Pauschalreiserichtlinie und den Insolvenzschutz für Veranstalter in den Mittelpunkt rückte.

Christian Schmicke

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