BFH vertagt Urteil zur Gewerbesteuerhinzurechnung
Der Bundesfinanzhof hat in seiner Verhandlung zur gewerbesteuerlichen Hinzurechnung von Übernachtungsleistungen am Donnerstag kein Urteil gefällt. Der Richter kündigte an, das Urteil werde dem Veranstalter Frosch Sportreisen Mitte August zugestellt. Frosch hatte gegen einen Steuerbescheid aus dem Jahr 2008 geklagt.
In dem Prozess, über den Reise vor9 zuletzt am Mittwoch berichtet hatte, geht es im Kern darum, ob ein Reiseveranstalter, der ein Paket zu einer Pauschalreise schnürt, über die darin enthaltenen Hotelzimmer "verfügt" oder ob er sie nur "vermittelt". Pauschalreiseveranstalter werden von zahlreichen Finanzämtern für die Hotelzimmer, die sie ihren Kunden anbieten, steuerlich mit dem Eigentümer gleichgestellt und müssen daher auf Teile dieses "fiktiven Anlagevermögens" Gewerbesteuer entrichten.
Dagegen wehren sich zahlreiche Veranstalter. Die bisherige Rechtsprechung zu dem Thema ist widersprüchlich. Während etwa das Finanzgericht Münster 2016 im Fall des Veranstalters Frosch Sportreisen erklärt hatte, dass die gewerbesteuerliche Hinzurechnung bei Reiseveranstaltern grundsätzlich rechtmäßig sei, entschieden die Richter des Finanzgerichts Düsseldorf im Fall von Schauinsland Reisen im vergangenen Jahr anders. Daher kommt dem Spruch des Bundesfinanzhofs besondere Bedeutung zu.
Christian Schmicke