BaFin gewährt Online-Händlern Aufschub für PSD2
Zwar tritt die neue Zahlungsdienste-Richtlinie der EU wie geplant am 14. September in Kraft. Aber die Finanzaufsicht will bei Kreditkartenzahlungen im Internet vorübergehend nicht auf der von da an eigentlich geforderten starken Kundenauthentifizierung bestehen.
Die neuen Regeln sehen unter anderem vor, dass es bei Kreditkartenzahlungen nicht mehr ausreicht, lediglich die Kreditkartennummer und Prüfziffer einzugeben. Kunden müssen vielmehr zusätzlich beispielsweise eine Transaktionsnummer (TAN), die zuvor an ihr Mobiltelefon gesendet wurde, und außerdem ein Passwort nennen. Der DRV hatte bereits vor einigen Monaten gemahnt, dass die pünktliche Umsetzung der neuen Regeln für die Reisebranche ein "Kraftakt" werde.
Nach Einschätzung der Finanzaufsicht steht die Branche damit nicht allein. In einer Mitteilung heißt es, die kartenausgebenden Zahlungsdienstleister in Deutschland seien auf die neuen Anforderungen vorbereitet. Anders sehe dies allerdings bei den Unternehmen aus, die Kreditkartenzahlungen im Internet als Zahlungsempfänger nutzten. Bei ihnen bestehe "nach wie vor erheblicher Anpassungsbedarf". Deshalb gewähre man eine Übergangsfrist, über deren Dauer die BaFin entscheiden werde, nachdem sie die Markteilnehmer konsultiert und sich mit der EBA und den nationalen europäischen Aufsichtsbehörden abgestimmt habe.
Die Hände in den Schoß legen dürfen Händler, die den Zahlungsverkehr online abwickeln, aber nicht. „In der Zwischenzeit erwartet die BaFin, dass alle Beteiligten ihre Infrastrukturen so schnell wie möglich so anpassen, dass diese in den gesetzlich vorgesehenen Fällen eine starke Kundenauthentifizierung ermöglichen“, teilen die Finanzaufseher mit. Die Behörde betont, dass sich die Fristgewährung ausschließlich auf den Online-Handel erstrecke.