Die Kokosnuss – ein unerwartetes Gefahrgut
Die International Air Transport Association (IATA) stuft das getrocknete Fruchtfleisch der Kokosnuss tatsächlich als "Gefahrgut" ein. Es enthält viel Öl, hat einen niedrigen Brennpunkt und kann sich deshalb schon bei relativ geringen Temperaturen entzünden. Die getrocknete Kokosnuss rangiert damit in der gleichen Kategorie wie Streichhölzer, Metallpulver und Natriumbatterien. Ganze Kokosnüsse dürfen Fluggäste dagegen sowohl im Handgepäck als auch im Reisegepäck transportieren. Auch verpackte Kokosprodukte wie Kokosmilch sind erlaubt. Travel News