Ab 1. Januar 2026 gilt dauerhaft der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von sieben Prozent auf Speisen in der Gastronomie – so sieht es der Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD vor. Neben steuerlicher Entlastung plant die Regierung für die Betriebe auch weniger Bürokratie und eine perspektivische Pflicht zu digitalen Zahlungsmöglichkeiten.