Jeder kennt diese autofahrenden Zeitgenossen, die sich nicht ohne Handy fortbewegen können. Dabei bewahrt es den Fahrer auch nicht vor Strafen, wenn er mit einem Mobiltelefon auf dem Schoß erwischt wird. Das bleibt nach einem aktuellen Urteil ein Verstoß gegen die Straßenverkehrs-Ordnung. Also nicht ohne Haltevorrichtung oder Freisprechanlage. T-Online