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20. Juni 2016 | 09:00 Uhr
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Wenn Homeoffice, dann mit klaren Regeln

Halten Sie alle wesentlichen Punkte in einer schriftlichen Vereinbarung fest. Grundsätzlich stellt der Arbeitgeber die Arbeitsmittel. Bei Beschädigung haftet der Arbeitnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Auch zu Hause müssen Datenschutz- und Arbeitszeitbestimmungen eingehalten werden. Ein Anspruch auf den Heimarbeitsplatz besteht nicht.  Wirtschaftswoche

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