Welche Geschäftsunterlagen aufbewahrt werden müssen
Beim Ausmisten zum Jahreswechsel stellt sich die Frage, welche Geschäftsunterlagen wegkönnen und welche aufbewahrt werden müssen. Für Geschäftsbücher und Aufzeichnungen, Jahresabschlüsse und Bilanzen, Buchungsbelege, Rechnungen und Kontoauszüge gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren. Geschäftsbriefe, Steuerunterlagen, Mahnbescheide und Angebote können nach sechs Jahren in den Müll. Gastgewerbe-Magazin