Wann Chefs E-Mails und Suchverläufe kontrollieren dürfen
Zwar ist es technisch mittlerweile für Chefs zwar möglich, Mails und Internetprotokolle der Angestellten einzusehen und zu kontrollieren. Aus Sicht eines Fachanwalts für Arbeitsrecht ist dies aber nur erlaubt, wenn Arbeitsgeräte wie PCs ausschließlich dienstlich genutzt werden. Der Arbeitgeber muss zudem über die Kontrolle informieren oder sie in dem Arbeitsvertrag vermerken. Gibt es im Unternehmen einen Betriebsrat, muss dieser der Kontrollmöglichkeit ebenfalls zustimmen. T3N