Wann Arbeitgeber den Weihnachturlaub streichen dürfen
Arbeitgeber können den Weihnachtsurlaub streichen, wenn dringende betriebliche Gründe vorliegen. Dies gilt beispielsweise bei hohem Arbeitsbedarf zum Jahreswechsel. Arbeitgeber dürfen auch Urlaubssperren verhängen, müssen diese jedoch begründen. Heiligabend und Silvester sind keine gesetzlichen Feiertage, daher besteht kein gesetzlicher Urlaubsanspruch. Business Punk