Private Strom-Nutzung durch Personal kein Kündigungsgrund
Ein Angestellter einer Jugendherberge in Düsseldorf wurde fristlos entlassen, weil er seinen privaten Hybridwagen an einer Steckdose des Arbeitgebers aufgeladen hatte – mit Strom für 40 Cent. Der Fall führte zu einem Rechtsstreit vor dem Landesarbeitsgericht Düsseldorf. Jetzt einigten sich beide Parteien auf einen Vergleich und eine ordentliche Kündigung zum 28. Februar 2022 samt Abfindung über 8000 Euro. Das Gericht hatte zuvor klargestellt, dass eine Abmahnung ausgereicht und eine Kündigung nicht rechtens gewesen sei. NRZ