Neue Corona-Vorschriften am Arbeitsplatz
Die Bundesregierung hat eine neue Corona-Arbeitsschutzverordnung beschlossen, die ab morgen zunächst bis zum 15. März gilt. Demnach muss Beschäftigten nicht nur die Arbeit im Homeoffice angeboten werden, wenn dem keine betrieblichen Gründe entgegenstehen. Auch im Büro gelten zusätzliche Maßnahmen zum Schutz vor Ansteckung.
In Büros, die von mehreren Mitarbeitern gleichzeitig genutzt werden, müssen pro Person mindestens zehn Quadratmeter zur Verfügung stehen. Betriebsbedingte Zusammenkünfte mehrerer Personen sind auf ein Minimum zu reduzieren und in Betrieben mit mehr als zehn Beschäftigten sollen möglichst kleine Arbeitsgruppen gebildet und wenn möglich zeitversetzt gearbeitet werden, heißt es in der Corona-Arbeitsschutzverordnung.
Für das Arbeiten im Betrieb müssen Arbeitgeber medizinische Gesichtsmasken oder FFP2-Masken zur Verfügung stellen, wenn Anforderungen an Räume oder Abstand aus bestimmten Gründen nicht eingehalten werden können.