Kündigung nach Beleidigung in Whatsapp-Chat ist rechtens
Arbeitgeber dürfen Beschäftigte fristlos entlassen, wenn diese in privaten Chat-Gruppen Vorgesetzte oder Kollegen beleidigen, entschied das Bundesarbeitsgericht in Erfurt in einem Grundsatzurteil. Nur wenn ein Arbeitnehmer in berechtigter Weise erwarten könne, dass gravierende Beleidigungen von keinem Gruppenmitglied an einen Dritten weitergegeben würden und alles vertraulich bleibe, sei eine fristlose Kündigung ausnahmsweise unwirksam, erklärten die Richter. MDR