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29. Juli 2013 | 10:08 Uhr
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Externe müssen selbst entscheiden, wie, wann und wo sie arb

Externe müssen selbst entscheiden, wie, wann und wo sie arbeiten: Sind sie weisungsgebunden, in betriebliche Abläufe integriert oder abhängig ist das Scheinselbständigkeit – auch bei kurzfristigen Einsätzen. Visitenkarten und E-Mail-Accounts müssen ihre Selbstständigkeit ausweisen. impulse.de

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