Tägliche News für die Travel Industry

22. September 2023 | 14:23 Uhr
Teilen
Mailen

Arbeitszeugnis darf nicht verschlechtert werden

Anzeige

Be ambitious and lead the change!

BEAM ist mehr als ein Summit – es ist eine Bewegung. Eine internationale Netzwerk-Plattform für den interdisziplinären Austausch neuer Ideen und visionären Projekten mit Vordenkern und Fachleuten aus dem Wertschöpfungskreislauf der Hospitality. Tickets jetzt sichern!

Auch wenn ein Arbeitnehmer sein Arbeitszeugnis mehrmals geändert haben möchte, darf der Arbeitgeber dies nicht verschlechtern, hat das Bundesarbeitsgericht entschieden. Auf die oft am Ende eines Zeugnisses formulierte "Dankes-, Bedauerns- und Wunschformel" bestehe zwar kein Anspruch, wenn sie jedoch einmal im Zeugnis stand, darf sie in einer späteren Version nicht weggelassen werden, so das Gericht. Spiegel

Anzeige Reise vor9