Arbeitgeber dürfen Corona-Tests anordnen
Das Bundesarbeitsgericht hat in einem Grundsatzurteil klargestellt, dass Arbeitgeber ihren Angestellten Corona-Tests vorschreiben können. Arbeitgeber hätten eine Fürsorgepflicht und könnten im Interesse des Arbeitsschutzes Weisungen erteilen, um Leben und Gesundheit zu schützen, erklärten die Richter. Die Testpflicht müsse jedoch verhältnismäßig sein und die Interessen beider Seiten abwägen. Süddeutsche