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7. August 2024 | 12:39 Uhr
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Was das "Barrierefreiheitsstärkungsgesetz" mit sich bringt

Ab Mitte 2025 müssen die Websites kommerzieller Anbieter so gestaltet sein, dass Menschen mit Behinderungen, aber auch ältere Menschen, ohne Schwierigkeiten auf Online-Inhalte zugreifen können. Richtig gut scheinen Reisebranche und Hotellerie darauf noch nicht vorbereitet zu sein.

Barrierefreiheit

Websites, die sich an Verbraucher richten, müssen ab Mitte nächsten Jahres barrierefrei sein

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Hinter dem Wortungetüm des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes steckt eine noble Ansicht. Wer etwa durch eine Sehbehinderung eingeschränkt ist, soll dennoch uneingeschränkten Zugriff auf die Online-Inhalte kommerzieller Websites erhalten. Das bedeutet, dass sie Nutzern alternative Interaktionsmöglichkeiten bieten müssen, um sicherzustellen, dass alle Informationen und Funktionen gleichermaßen zugänglich sind.

Bis zum 28. Juni 2025 müssen Websites, deren Inhalte sich an Endkunden richten, den im Juli 2021 erlassenen Anforderungen des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2019/882 des Europäischen Parlaments und des Rates für Produkte und Dienstleistungen entsprechen. Das gilt für Reise-Websites ebenso wie für die Hotellerie und Gastronomie. Ausgenommen sind davon vorerst Unternehmen, die weniger als zehn Personen beschäftigen und weniger als zwei Millionen Euro pro Jahr umsetzen.

Komplexe Anforderungen

Je komplexer Websites sind, desto umfassender gestalten sich auch die Anforderungen. Texte in Audioformate umzuwandeln, ist in diesem Zusammenhang wohl das geringste Problem. Doch gerade auf touristischen Websites spielen auch Bilder eine wichtige Rolle – und dafür bedarf es klarer und prägnanter Beschreibungen, sogenannter Alt-Tags, die den Inhalt und die Funktion des Bildes vermitteln.

Werden Videos verwendet, sollten Untertitel zur Verfügung stehen, um die Inhalte für Hörgeschädigte zugänglich zu machen. Auch für die Gestaltung von Formularen, Links und Buttons spielt das Thema Barrierefreiheit eine erhebliche Rolle; erst recht, wenn es um Buchungsfunktionen geht.

Zeit zum Handeln

Ist die Touristik darauf vorbereitet? Michael Buller, Chef des Verbandes Internet Reisevertrieb VIR, erklärt auf Anfrage von Reise vor9, er wisse, dass viele Mitgliedsunternehmen an dem Thema arbeiteten. Zugleich gibt er zu bedenken, dass bis zur verpflichtenden Umsetzung ja noch Zeit sei.

Für Frank Müller, Chef der Digitalagentur CFM, ist das Thema dagegen schon im Arbeitsalltag angekommen, obwohl er glaubt, dass es die Reisebranche noch nicht richtig verinnerlicht hat. Schließlich gehe es um eine verhältnismäßig kleine Zielgruppe, so dass eine Armortisierung notwendiger Investitionen auf absehbare Zeit nicht zu erwarten sei. Dennoch müsse das Thema frühzeitig angegangen werden, rät er.

Komplexität reduzieren

Elementar sei es dabei, für die Nutzer die Komplexität zu reduzieren. Unternehmen, die ihre Online-Präsenz bereits für mobile Endgeräte optimiert hätten, seien dabei im Vorteil, weil sich die Darstellung auf dem Handy zwangsläufig von der auf Laptops oder stationären Computern unterscheide. Die Suche, Listung und Darstellung von Angeboten barrierefrei zu gestalten, sei gleichwohl nicht trivial. Schließlich arbeite die Touristik bis heute oft mit in die Jahre gekommenen, bis zu 40 Jahre alten Datenformaten.

Wie auch immer: Touristik und Hotellerie werden sich des Themas annehmen müssen. Denn auch die Ausnahmen für Kleinunternehmen seien endlich, weiß IT-Experte Müller. Zudem werde Barrierefreiheit künftig auch für das Ranking bei Suchmaschinen eine größere Rolle spielen. Grund genug, um sich auch unabhängig von der Verfolgung hehrer Motive damit zu befassen.

Christian Schmicke

Leitlinien des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales für die Anwendung des Barrierefreiheitsstärkungsgesetzes finden Sie hier.

Ein aktuelles Merkblatt des Dehoga-Bundesverbandes finden Sie hier.

Auf der Website des VIR findet sich zudem folgender Link.

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