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4. April 2025 | 16:52 Uhr
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EU verlängert Frist für Berichterstattung zur Nachhaltigkeit

Die CSRD-Richtlinie, durch die Unternehmen zu einer Berichterstattung zur Nachhaltigkeit verpflichtet werden sollen, wird um zwei Jahre verschoben. Das EU-Parlament stimmte einem entsprechenden Vorschlag der EU-Kommission zu. Dadurch müssen Unternehmen, die ursprünglich erstmalig für das Geschäftsjahr 2025 unter den Anwendungskreis der CSRD gefallen wären, nun erstmals über das Geschäftsjahr 2027 berichten. Zudem sollen die Zahl der zu sammelnden Daten reduziert und der Umfang der Reports erheblich verschlankt werden. Ebner Stolz

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