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13. August 2024 | 13:34 Uhr
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VZBV will mehr Reisepakete als Pauschalreise definiert sehen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) fordert im Zuge der Revision der Pauschalreiserichtlinie die Einbeziehung möglichst vieler Reisepakete in die Definition der Pauschalreise. Außerdem will Chefin Ramona Pop (Foto) eine verpflichtende Teilnahme an Schlichtungsverfahren.

Pop Ramona

Ramona Pop sieht den Gesetzgeber bei der Pauschalreiserichtlinie in der Pflicht

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An unterschiedlichen Vorschlägen von Lobbyorganisationen zur Revision der EU-Pauschalreiserichtlinie fehlt es nicht. Auch die bundesweite Verbraucherschutzorganisation VZBV meldet sich dazu zu Wort. Ein Anliegen ist Vorstandschefin Pop dabei, dass Pauschalreisende künftig nicht mehr Vorkasse leisten müssen als bislang in Deutschland üblich. Aus VZBV-Sicht müsse die in Deutschland bestehende 20-Prozent-Grenze grundsätzlich beibehalten werden. Mehr als 40 Prozent Anzahlung sollten auch in Ausnahmefällen nicht zulässig sein, so Pop.

Klare Etikettierung

Zudem wünscht sie sich die Einbeziehung möglichst vieler Reisepakete, bei denen es sich heute lediglich um "verbundene Reiseleistungen" handele, in den vollumfänglichen Schutz des Pauschalreiserechts. Aktuell böten diese nur einen Schutz gegen Insolvenz, so die Verbraucherschützerin. Flug- und Hotelbuchung seien rechtlich getrennt – mit der Folge, dass zum Beispiel das Hotel trotz ausgefallenen Flugs bezahlt werden muss. Man fordere deshalb, "dass möglichst viele Reisepakete gesetzlich als Pauschalreise definiert werden", so Pop weiter. Außerdem sollten Verbraucher vor ihrer Buchung "klar und eindeutig informiert werden, ob sie tatsächlich eine Pauschalreise gebucht haben". Sollte das nicht der Fall sein, solle die Buchung erst nach ausdrücklicher Bestätigung wirksam werden.

Schlichtungsstelle gefordert

Der Verbraucherzentrale Bundesverband fordert außerdem, dass in jedem EU-Mitgliedstaat eine unabhängige Reiseschlichtungsstelle eingerichtet werden soll. So könnten Verbraucher ihre Rechte schnell und einfach durchsetzen. Reiseveranstalter, Verkäufer und Vermittler von Pauschalreisen müssten zur Teilnahme verpflichtet werden. Ein solcher Ansatz fehle in den Vorschlägen der Europäischen Kommission gänzlich.

Christian Schmicke

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