Verbraucherschützer wollen Sicherungsfonds ohne Verbände
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (VZBV) macht Front gegen den Betrieb des Reisesicherungsfonds durch Verbände der Reiseindustrie. Die Geschäftsführung dürfe nicht aus der Branche kommen und er habe "ausschließlich die Interessen der Pauschalreisenden zu vertreten", heißt es in einer Stellungnahme.
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„Wir haben nicht vergessen, dass die Interessenvertreter der Reiseanbieter eine angemessene Absicherung der Kundengelder stets verhindert haben. Das hatte schwerwiegende Folgen für die Betroffenen der Thomas-Cook-Insolvenz, die zum Teil bis heute ihrem Geld hinterherlaufen müssen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des VZBV. „Dass solche Verbände Gesellschafter des neuen Reisesicherungsfonds werden und den Schutz für Pauschalreisende nunmehr ausbauen wollen, würde eine komplette Umkehr ihrer bisherigen Agenda bedeuten. Ich habe ernste Zweifel, dass dies gelingen kann.“
Der Reisesicherungsfonds betreibe in Zukunft nichts Anderes als Verbraucherschutz. Er habe dafür zu sorgen, dass Urlauber im Falle einer Reiseanbieterinsolvenz ihre vorausgezahlten Kundengelder zurückerhalten und nach Hause gebracht werden. Hierfür müsse der Fonds genügend Rücklagen bilden und von den Reiseanbietern die notwendigen Beiträge einziehen. Sein Ziel müsse es sein, das Fondsvermögen schnellstmöglich aufzufüllen, so die Forderung der Verbraucherschützer.
„Der VZBV hat grundsätzlich starke Zweifel, ob Verbände, deren Auftrag eigentlich in der Interessenvertretung der Reiseanbieter liegt, gleichzeitig Gesellschafter des verbraucherschützenden Reisesicherungsfonds sein können“, kritisiert der Verbraucherschutzverband die Bewerbung der Branchenverbände, den Reisesicherungsfonds als Gesellschafter zu betreiben.
Der VZBV fordert hingegen, dass „die Geschäftsführer des zukünftigen Reisesicherungsfonds ausschließlich die Interessen der Pauschalreisenden zu vertreten haben“. Sie sollten daher möglichst nicht aus der Reisebranche kommen, sondern vielmehr über einen versicherungswirtschaftlichen Hintergrund verfügen, so die Verbraucherschützer.