Ryanair muss Kosten für Check-in ausweisen
Zusätzliche Koste für einen kurzfristigen Check-in am Schalter müssen bereits im Buchungsprozess ausgewiesen werden, hat das Landgericht Frankfurt entschieden. Der alleinige Verweis in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, wie ihn Ryanair liefert, reiche nicht aus.
Laut dem Urteil muss Ryanair bereits während der Buchung darauf hinweisen, dass im Fall eines kurzfristigen Eincheckens am Schalter 55 Euro Gebühren anfallen. Das ergab ein Prozess der deutschen Wettbewerbszentrale gegen Ryanair vor dem Landgericht Frankfurt. In dem noch nicht rechtskräftigen Urteil stellte das Gericht fest, dass die bisherigen Verweise der Fluggesellschaft auf die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) nicht ausreichten. Auch genüge es nicht, dass Ryanair Kunden zwei Tage vor der Reise noch einmal auf die Möglichkeit des kostenfreien Online-Check-Ins bis zwei Stunden vor Abflug hinweise.