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23. Februar 2025 | 19:08 Uhr
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Reiseportale müssen über Transitvisa informieren

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat entschieden: Reiseportale müssen Reisende bereits im Buchungsprozess auf erforderliche Transitvisa hinweisen. Geklagt hatte eine Verbraucherzentrale vor dem Hintergrund des Falls einer Familie, die über die USA nach Neuseeland fliegen wollte. Beim Check-in wurde sie abgewiesen, weil sie keine ESTA-Genehmigung für die USA hatte.

Visum Stempel

Mitunter brauchen Urlauber auch für den Transitbereich eines Flughafens eine Einreisegenehmigung

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Das OLG Frankfurt hat in einem aktuellen Urteil festgelegt, dass Online-Buchungsplattformen verpflichtet sind, Kunden über notwendige Durchreiseautorisierungen zu informieren. Der Fall drehte sich um eine Familie, die einen Flug von Zürich nach Auckland mit Zwischenstopp in Los Angeles über ein Online-Portal gebucht hatte. Am Abreisetag wurde ihnen die Beförderung verweigert, da sie nicht über die erforderliche ESTA-Genehmigung verfügten. Das Gericht entschied, dass das Portal dies hätte anzeigen müssen.

Laut OLG muss ein Vermittlungsportal sämtliche für die Auswahlentscheidung relevanten Informationen bereitstellen. Besonders für Laien ist oft nicht ersichtlich, dass selbst für Zwischenstopps spezielle Einreisebestimmungen gelten können. Die richterliche Begründung: Ohne ein Transitvisum sei die Reise nicht durchführbar, was einen wesentlichen Aspekt der angebotenen Leistung darstellt. Das Oberlandesgericht hat nun die Beklagte verpflichtet, es zu unterlassen, derartige Reisevermittlungen ohne Hinweis anzubieten.

Portale müssen sicherstellen, dass sie alle relevanten Transitinformationen kommunizieren 

Das Urteil hat weitreichende Folgen für die Branche. Reiseveranstalter und Portale müssen nun sicherstellen, dass relevante Transitinformationen klar kommuniziert werden. A3M Global Monitoring hat als Reaktion darauf sein Tool "Destination Manager" erweitert, wie der Anbieter von Informations- und Kommunikationssystemen für die Touristik berichtet. Es ermöglicht Buchungsplattformen und Reiseveranstaltern, ihre Kunden automatisiert über notwendige Einreisebestimmungen für alle Transitländer zu informieren.

Die Entscheidung des Gerichts ist noch nicht rechtskräftig, da das verurteilte Unternehmen noch die Zulassung der Revision beim Bundesgerichtshof beantragen kann.

Pascal Brückmann

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