Regierung verspricht einfaches Verfahren für Cook-Zahlungen
In den nächsten Wochen werde die Bundesregierung die betroffenen Pauschalreisenden öffentlich über das Verfahren der Abwicklung und die nächsten Schritte informieren, kündigt das Justizministerium an. Sie werde "ein einfaches, für die Pauschalreisenden kostenfreies" Prozedere zur Abwicklung der Ausgleichszahlungen bereitstellen. Doch zunächst müssten die Geschädigten ihre Ansprüche anmelden.
So weit noch nicht geschehen, sollten Thomas-Cook-Kunden, die ihre nicht mehr durchgeführte Reise bereits angezahlt hatten, die Ansprüche aus dem Sicherungsschein gegenüber der Zurich-Versicherung geltend zu machen, mahnt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz auf seiner Website. Die Zurich-Versicherung hat dafür eine eigene Seite bereitgestellt. Darüber hinaus müssten die Forderungen beim zuständigen Insolvenzverwalter zur Insolvenztabelle angemeldet werden.
Die Bundesregierung betont erneut, dass sie die Deckungslücke bei der Entschädigung der Cook-Kunden "ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Präjudiz für die Sach- und Rechtslage" ausgleichen werde, soweit keine Erstattung von dritter Seite erfolge. Im Gegenzug werde sich der Bund etwaige Ansprüche der Pauschalreisenden abtreten lassen, diese Ansprüche "konzentriert verfolgen und gegebenenfalls gerichtlich geltend machen".
Hintergrund ist die Tatsache, dass die Zurich-Versicherung lediglich für 17,5 Prozent der Ausgleichszahlungen an Thomas-Cook-Kunden aufkommen will. Strittig bleibt dabei, ob der Versicherer die Rückführungskosten in Höhe von knapp 60 Millionen Euro in die Haftungssumme, die bei 110 Millionen Euro gedeckelt ist, einbeziehen durfte. Zurich beharrt darauf, Bundesjustizministerin Christine Lambrecht sieht die Versicherung dagegen mit insgesamt 170 Millionen Euro in der Pflicht.