Mediendebakel um angebliche Änderung der EU-Handgepäckregeln
Zahlreiche Medien berichteten am Freitag, dass sich ab dem 1. September die Regeln ändern würden, die die Menge und Größe und Anzahl von Handgepäckstücken festlegen. Das sei Unsinn, erklärt die EU-Kommission auf Anfrage von Reise vor9.
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Angeblich sollten Koffer vom 1. September an "maximal 55 x 40 x 20 Zentimeter groß sein und zehn Kilogramm wiegen", hieß es. Eine weitere Neuerung sei "die Zulässigkeit eines zusätzlichen kleinen Handgepäckstücks", so die Meldung, die zahlreiche Medien voneinander abschrieben.
Richtig ist: Die Handgepäckregeln der Fluggesellschaften sind für Kunden, Reisebüros und Veranstalter kein Spaß. Während bei einigen Airlines ein Trolley und eine Handtasche im Preis enthalten sind, erlauben andere lediglich eine kleine Tasche. Auch unterschiedliche Handgepäckregeln je nach Ticketklasse sind üblich.
Keine EU-Verordnung zur Regeländerung
Zu der aktuelleren Thematik stellt eine Kommissionssprecherin auf Anfrage von Reise vor9 nun klar: "Es gibt keine bevorstehende EU-Verordnung, die Änderungen an den Handgepäckbestimmungen vorsieht." Richtig sei, dass die Kommissionsdienststellen im Juli einen Workshop mit allen interessierten Akteuren organisiert hätten. Dabei seien "mögliche gemeinsame Industriestandards für das Gewicht und die Abmessungen von Handgepäck diskutiert" worden. Die Initiative gehe auf eine Aufforderung der ehemaligen Verkehrskommissarin Vălean vom Dezember 2023 an die Branche zurück, solche Standards in Zusammenarbeit mit anderen Interessengruppen zu entwickeln.
Die EU-Kommission gehe davon aus, dass sie von der Industrie bald weitere Einzelheiten zu den Fortschritten bei der Entwicklung gemeinsamer Standards erfahren werde. Ein Folge-Workshop sei im Herbst geplant.
Richtig ist indes auch, dass ab dem 1. September Änderungen in einer EU-Verordnung den Einsatz von modernen Handgepäckscannern an europäischen Flughäfen einschränken. Mit der neuen Begrenzung wird das 100-Milliliter-Limit für einzelne Flüssigkeitsbehälter flächendeckend wieder eingeführt.
Christian Schmicke