Kundengeldabsicherung für Veranstalter soll teurer werden
Bundesjustizministerin Christine Lambrecht plant für die Novelle der Kundengeldabsicherung für Veranstalter offenbar eine deutliche Anhebung der Tarife. Neben einer umsatz- und bonitätsabhängigen Sicherheitsleistung sollen pro Kunde 30 Euro in einen neuen Garantiefonds eingezahlt werden. Das Ministerium dementiert.
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Das Eckpunktepapier des Bundesjustizministeriums, das im Juni vorgestellt worden war, sieht eine Mischung aus Versicherungen und einem Garantiefonds vor. Neben der bestehenden Absicherung durch Versicherungen sollen Veranstalter in den Fonds einzahlen, der zunächst durch staatliche Garantien gedeckt sein und durch die die Beiträge der Veranstalter so weit aufgefüllt werden soll, dass auch Insolvenzen großer oder mehrerer Veranstalter kompensiert werden können.
Bislang war im Gespräch, dass Veranstalter ein bis zwei Prozent ihrer absicherungspflichtigen Umsätze in den Fonds einzahlen sollen. Laut dem "Spiegel" könnte nun die Hinterlegung 6,5 bis 17 Prozent des Umsatzes eines Veranstalters als Sicherheit verlangt werden, zum Beispiel über Bankbürgschaften oder Versicherungen.
Außerdem sollen die Anbieter verpflichtet werden, pro Kunde rund 30 Euro in einen Fonds einzuzahlen, der innerhalb von drei Jahren auf ein Volumen von 1,2 Milliarden Euro anwachsen und im Insolvenzfall weitere Kosten tragen soll, Heißt es im "Spiegel". Das würde zu spürbar höheren Preisen für Pauschalreisen gegenüber selbst zusammengestellten Reisen führen. Außerdem ist die Bonität der Veranstalter wegen des Umsatzeinbruchs und der notwendigen Rückzahlung von Kundengeldern für abgesagte Reisen im Zuge der Corona-Krise nicht die beste. Wann genau die Neuregelung der Kundengeldabsicherung in Kraft treten soll, ist noch unklar.
Das Bundesjustizministerin hat mittlerweile gegenüber der "FVW" die im Spiegel genannten Zahlen dementiert. Man wisse nicht, woher der "Spiegel" die Zahlen habe, die Details seien weiter offen.
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