Kartellwächter geben grünes Licht für Condor-Übernahme
Das Bundeskartellamt hat den Kauf der Condor Flugdienst durch die Polska Grupa Lotnicza (PGL) freigegeben. Zu der im polnischen Staatsbesitz befindlichen PGL gehört die Fluggesellschaft Lot. Zwischen Condor und Lot kommt es durch den Zusammenschluss zu keinen relevanten Überschneidungen", so Kartellamtschef Andreas Mundt.
"Vielmehr ergänzen sich die Unternehmen, so dass Condor im Wettbewerb zum deutschen Marktführer Lufthansa gestärkt wird", begründet der Präsident des Kartellamts sein Go. "Wir konnten das Vorhaben zügig freigeben und tragen so dazu bei, dass die Condor nach den Turbulenzen der vergangenen Monate eine Zukunft als Luftverkehrsunternehmen in Deutschland hat."
Condor war nach der Pleite ihres Mutterkonzerns Thomas Cook unter einen Schutzschirm geflüchtet, konnte mit einem Übergangskredit der Bundesregierung weiterfliegen und hat sich einen neuen Eigentümer gesucht.
Die Prüfung des erst am 5. Februar angemeldeten Zusammenschlussvorhabens habe ergeben, dass es zwischen den beiden Fluggesellschaften keine relevanten horizontalen Überschneidungen gebe, da sie nicht dieselben Flugstrecken bedienten. Auch bezogen auf die Slot-Situation entfalle auf die Beteiligten nur eine geringe Anzahl an Start- und Landerechten, sodass auch dort nicht von Wettbewerbsproblemen auszugehen sei.
Von einer möglichen neuen Hürde des Zusammenschlusses berichtet die Wirtschaftswoche. Der Pensionssicherungsverein (PSV), einer der zentralen Gläubiger von Condor, lehne den Insolvenzplan ab, schreibt das Magazin. Der PSV habe bereits versucht, den Insolvenzplan per Gericht als unzulässig zurückweisen zu lassen, sei aber zunächst gescheitert.