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14. November 2019 | 07:00 Uhr
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Insolvenzschutz von TUI und DER im Visier der Finanzaufsicht

Der Deutsche Reisepreis-Sicherungsverein (DRS), über den Rewe, TUI und die Deutsche Bahn die Kundengelder ihrer Veranstalteraktivitäten gegenseitig absichern, wird von der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) überprüft. Sie befürchtet, dass seine Sicherheiten im Ernstfall nicht ausreichen.

Insolvenz

Die Kundengeldabsicherung von TUI, DER Touristik und Ameropa wird von der Bafin überprüft

Laut dem Jahresabschluss für das Jahr 2018 beträgt das Eigenkapital des Vereins, in dem sich die darin vertretenen Veranstalter über Patronatserklärungen ihrer Konzerne gegenseitig absichern, lediglich 5,3 Millionen Euro. Eine Rückversicherung für die Risiken, wie es sie bei der Gründung im Jahr 1994 noch gegeben hatte, existiert schon lange nicht mehr. Im Jahr 2012 stieg zudem mit der einst an TUI und LTU beteiligten West LB ein wichtiger Finanzpartner aus.

Nach einem Bericht im "Handelsblatt" kam die Bafin nach der Thomas-Cook-Pleite im Zuge einer Überprüfung zu dem Ergebnis gekommen, dass "diese Form der Risikoabsicherung unzulässig" sei. Zudem reichten die Sicherheiten für den Ernstfall nicht aus, heißt es in dem Bericht.

Billige Lösung

Für die DRS-Mitglieder war die gegenseitige Absicherung, durch die sie auf teurere Lösungen mit der Versicherungswirtschaft verzichten konnten, bislang ein extrem günstiger Deal. So weist der Jahresbericht 2018 gerade einmal Beitragseinnahmen von 203.000 Euro aus.  Thomas Cook, bis zur ersten schweren Krise des Konzerns im Jahr 2011 selbst DRS-Mitglied, dürfte beim Versicherer Zurich deutlich mehr Geld für die Kundengeldabsicherung bezahlt haben. Der Konzern war im Zuge seiner finanziellen Schieflage gezwungen worden, eine externe Lösung zu finden.

Nun also könnte die Kundengeldabsicherung für TUI, DER Touristik und Ameropa, die über den DRS bislang einen klaren Wettbewerbsvorteil einheimsen konnten, deutlich teurer werden. Erst recht, wenn die Deckelung der Versicherungspflicht bei 110 Millionen Euro, der auch der DRS bisher unterlag, aufgehoben wird. Das "Handelsblatt" zitiert  DRS-Vorstand Lothar Sturm: "Wir befinden uns dazu in enger Abstimmung mit der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht und unseren Gremien. In diesem Zusammenhang werden wir alle Möglichkeiten intensiv prüfen, auch die klassischen Instrumente des Rückversicherungsschutzes."

Suche nach Lösungen

Wie eine künftige Lösung aussehen könnte, ist allerdings noch unklar. Das Fachblatt "FVW" schreibt, eine Option sei die Hereinnahme von Rückversicherern. Diesen stoße bislang allerdings auf, dass sich der Aufsichtsrat des DRS aus Vertretern des DRV und der beim DRS versicherten Konzerne zusammensetze. An der Spitze des Gremiums steht traditionell der DRV-Präsident. Damit kontrollierten  die Versicherten ihre Interessen selbst, argwöhnen die  Rückversicherer. Alternativ wären Bankbürgschaften eine Möglichkeit, die Auflagen der Bafin zu erfüllen.

Wenn beide Lösungen nicht greifen, müssen sich die Konzernveranstalter künftig, wie alle anderen, externe Kundengeldabsicherer suchen. Das würde ihnen angesichts einer soliden finanziellen Grundlage nicht schwerfallen. Allerdings wird jede der genannten Lösungen deutlich teurer als in der Vergangenheit. Damit müssten die Veranstalter entweder die Preise anheben oder die Versicherung würde weiter an den ohnehin schmalen Margen knabbern.

Christian Schmicke

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