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8. Januar 2024 | 23:28 Uhr
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Gericht gibt grünes Licht für Lokführerstreik

Das Arbeitsgericht Frankfurt hat am Montag eine einstweilige Verfügung gegen den Streikaufruf der Lokführergewerkschaft GDL abgelehnt. Die Bahn kündigte daraufhin an, in der zweiten Instanz vor dem hessischen Landesarbeitsgericht das Urteil überprüfen lassen.

Bahnstreik

Der Bahnstreik ab Mittwoch findet mit hoher Wahrscheinlichkeit statt

Bei dem Rechtsstreit ging es um eine Leiharbeiter-Genossenschaft der GDL und um die Verhältnismäßigkeit des angekündigten 72-stündigen Streiks ab Mittwoch. Nach Auffassung des Arbeitsgerichts Frankfurt verstößt die Gewerkschaft mit ihrem Streikaufruf nicht gegen das Gebot der Verhältnismäßigkeit. Auch auch die Behauptung der Bahn, die GDL sei wegen der von ihr gegründeten Leiharbeiter-Genossenschaft nicht tariffähig, wies das Gericht zurück.

Endgültig sind die beiden Entscheidungen des Frankfurter Arbeitsgerichts, die neben der DB auch eine Klage des Regionalbahnbetreibers Transdev betrafen, noch nicht. Die Bahn kündigte noch am Montagabend eine Berufung vor dem hessischen Landesarbeitsgericht an. Ein Urteil ist dort für Dienstag zu erwarten.

Christian Schmicke

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