Gericht bestätigt Quarantänepflicht für Südafrika-Rückkehrer
Das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen entschied am Freitag, die 14-tägige Quarantänepflicht für Reiserückkehrer aus Mutationsgebieten wie Südafrika sei rechtens, und lehnte damit einen Antrag gegen die NRW-Corona-Einreiseverordnung ab.
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Der Beschluss (Az.: 13 B 531/21.NE) ist nicht anfechtbar und damit rechtsgültig. Besonders strenge Schutzmaßnahmen bei Rückkehrern aus Gebieten, in denen sich eine mutierte Variante des Coronavirus verbreitet habe, seien gerechtfertigt, entschied das Oberverwaltungsgericht. Es sei unstrittig, dass mit der Einreise aus diesen Gebieten Gefahren für das Infektionsgeschehen verbunden seien. Durch ein Freitesten oder eine verkürzte Quarantäne bestünden Restrisiken, die das Land zu Recht reduzieren wolle.
Das Urteil ist auch insofern nicht ganz unwichtig, als in Nordrhein-Westfalen für Rückkehrer aus „normalen“ Risikogebieten mit einer Corona-Inzidenz von mehr als 50 Neuinfektionen auf 100.000 Einwohner binnen sieben Tagen andere Regeln herrschen als im übrigen Bundesgebiet.
Nach einem Gerichtsurteil hatte die NRW-Landesregierung zu Jahresbegin verfügt, dass für Reisende, die aus einem Risikogebiet auf dem Land-, See-, oder Luftweg nach Nordrhein-Westfalen einreisen, zwar grundsätzlich eine zehntägige Einreisequarantäne gilt. Diese Quarantäne kann aber vermieden werden, wenn sich Reisende 48 Stunden vor oder unmittelbar nach ihrer Einreise einem Coronatest unterziehen und das Ergebnis des Tests negativ ist. Ein Corona-Schnelltest ist dabei ausreichend. Diese Möglichkeit bleibt Rückkehrern aus Mutationsgebieten nun weiter verwehrt.
Christian Schmicke