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8. Juni 2023 | 18:58 Uhr
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EuGH: Airline muss Geld für Rückholflug nicht erstatten

Passagiere der staatlichen Rückholaktionen zu Beginn der Corona-Pandemie haben nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofs keinen Anspruch darauf, das Geld dafür bei der Fluggesellschaft geltend zu machen, die sie eigentlich hätte zurückbringen sollen. Ein vom Staat organisierter Rückholflug sei kein gewerblicher Flug, so die Begründung. Nur diese fielen unter die EU-Rechtsvorschrift über Fluggastrechte.

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Geklagt hatte ein österreichisches Ehepaar, dessen Rückflug von Mauritius nach Wien zu Beginn der Pandemie im März 2020 gestrichen wurde. Stattdessen wurden sie mit einem vom österreichischen Außenministerium organisierten Flug zurückgebracht. 

Das Paar musste 500 Euro pro Person dafür zahlen, obwohl der Flug von der gleichen Fluggesellschaft zur gleichen Uhrzeit durchgeführt wie der ursprünglich geplante. Die Kläger waren deshalb der Meinung, dass ihnen der Rückflug doppelt berechnet worden sei und verlangten von der Airline eine Erstattung der gezahlten 1.000 Euro.

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