Kein Schmerzensgeld wegen geschlossener Bustoilette
Weil die Bustoilette während einer Busreise nach Polen geschlossen war und er angeblich einmal vier Stunden lang ohne Pinkelpause ausharren musste, klagte ein Kunde vor dem Landgericht Frankfurt auf Erstattung der Reise- und Beförderungskosten sowie 3.000 Euro Schmerzensgeld. Er habe nach der betreffenden Fahrt gesundheitliche Beschwerden gahabt. Das Gericht wies die Klage ab und begründete das unter anderem damit, dass der Kunde sein Unwohlsein nur Mitreisenden mitteilte, nicht aber dem Busfahrer. Zudem stand die Toilette im Bus laut Reiseunterlagen wegen Corona nicht zur Verfügung. Frankfurter Rundschau