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29. November 2023 | 17:44 Uhr
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EU legt Entwurf für neue Pauschalreise-Richtlinie vor

Der Entwurf, den die EU-Kommission am Donnerstag vorlegte, fällt insgesamt milder aus als von Lobbyverbänden hierzulande befürchtet. Er sieht unter anderem vor, die Höhe von Anzahlungen auf 25 Prozent zu begrenzen – allerdings gibt es Ausnahmen.

Europa Flagge

Die EU-Kommission hat einen ersten Entwurf für die neue Pauschalreise-Richtlinie skizziert

Mit der Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie von 2015 werde "der Schutz von Pauschalreisenden in Zukunft wirksamer sein, insbesondere in Krisensituationen", verspricht die EU-Kommission. Wegen des Ausbruchs der Covid-19-Pandemie seien Pauschalreisen massenhaft storniert und keine neuen Buchungen getätigt worden. Aufgrund der sich daraus ergebenden Liquiditätsprobleme der Reiseveranstalter sei vielen Reisenden ihre Anzahlung für eine stornierte Pauschalreise überhaupt nicht oder erst deutlich später als innerhalb der in der Pauschalreiserichtlinie vorgeschriebenen Frist von 14 Tagen erstattet worden. Die vorgeschlagenen Änderungen sollen "Reisenden stärkere und klarere Rechte einräumen und die Pflichten und Verantwortlichkeiten der Pauschalreiseveranstalter klären", heißt es weiter.

Erstattung durch Dienstleister binnen sieben Tagen

Reisende haben laut Entwurf weiterhin Anspruch auf Erstattung innerhalb von 14 Tagen. Dies werde künftig dadurch erleichtert, dass Pauschalreiseveranstalter, bei denen es sich zumeist um kleine und mittlere Unternehmen (KMU) handele, Anspruch auf Erstattung durch die Dienstleister innerhalb von sieben Tagen hätten, so die EU. Die Tatsache, dass sie ihre Erstattung innerhalb einer Woche erhielten, ermögliche es ihnen, ihren Kunden die Erstattung innerhalb von insgesamt zwei Wochen zu erstatten.

Anzahlungsregel mit Ausnahmen

Die Anzahlungen der Reisenden für Pauschalreisen dürfen laut Entwurf 25 Prozent des Pauschalpreises nicht übersteigen. Ausnahmen seien gerechtfertigt, wenn den Reiseveranstaltern Kosten entstünden, die eine höhere Anzahlung rechtfertigten; zum Beispiel, weil sie den vollen Flugscheinpreis vorab an die Fluggesellschaft zahlen müssten. Die Organisatoren könnten die Gesamtzahlung frühestens 28 Tage vor Beginn der Pauschalreise beantragen, erklärt die Kommission.

Neue Regeln für Gutscheine

Reisende, denen ein Gutschein angeboten wird, sollen künftig EU-weit klare Informationen darüber erhalten, dass sie auf einer Erstattung bestehen können. Zudem würden sie über die Merkmale des Gutscheins informiert, bevor sie ihn annähmen. Solche Gutscheine würden automatisch erstattet, wenn sie nicht vor Ablauf ihrer Gültigkeitsdauer verwendet würden. Darüber hinaus würden Gutscheine und Erstattungsrechte durch den Insolvenzschutz abgedeckt. Für Deutschland, wo eine aus Sicht der Kunden verpflichtende Gutschein-Regelung in der Pandemie abgeschmettert worden war, hat diese Neuregelung keine größeren Auswirkungen.

Klarere Definition

Urlauber sollen klare Informationen darüber erhalten, ob eine Kombination von Reiseleistungen eine Pauschalreise darstellt, die bei Problemen haftbar ist, und über ihre Rechte als Pauschalreisende. Was das konkret im Hinblick auf zum Beispiel verbundene Reiseleistungen bedeutet, bleibt indes im Entwurf unklar.

Christian Schmicke

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