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23. Oktober 2023 | 15:22 Uhr
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ECTAA appelliert an EU-Kommission

Der europäische Verband der Reisebüros und Reiseveranstalter ECTAA sorgt sich angesichts der laufenden Überarbeitung der EU-Pauschalreiserichtlinie, dass es zu strengeren Anforderungen an Reisebüros und Veranstalter kommt. Präsident Frank Oostdam (Foto) kritisiert zudem, dass Airlines keine Absicherung von Kundengeldern auferlegt werden soll.

Oostdam Frank

ECTAA-Chef Frank Oostdam befürchtet strengere EU-Regeln

Der Verband habe sich "seit langem für eine gründliche und gemeinsame Prüfung der Pauschalreiserichtlinie und der Verordnung über Fluggastrechte ausgesprochen", heißt es in einem offenen Brief an EU-Kommissionschefin Ursula von der Leyen und die EU-Kommissare Didier Reynders und Adina Valean. So erforderten die Verzögerungen bei der Entschädigung von Fluggästen für annullierte Flüge durch die Fluggesellschaften und die Auswirkungen dieser Maßnahmen auf die Reisevermittler eine "solide gesetzgeberische Antwort".

Ungleichbehandlung von Airlines und Veranstaltern

Allerdings seien "in den letzten Monaten der mangelnde politische Ehrgeiz und die unterschiedlichen Ziele der Generaldirektionen deutlich geworden, wodurch das Potenzial für eine sinnvolle Reform gefährdet" sei, erklärt ECTAA-Präsident Frank Oostdam. Während die meisten Probleme im Zusammenhang mit dem Schutz der Fluggäste, die während der Pandemie aufgetreten seien, direkt mit den Praktiken der Fluggesellschaften zusammenhingen, sei es "überraschend", dass die EU bei ihrer anstehenden Überprüfung der Fluggastrechte dazu tendiere, den Fluggesellschaften "nur minimale Verpflichtungen aufzuerlegen". Hingegen wolle die EU-Kommission strengere Anforderungen für Reisebüros und Reiseveranstalter empfehlen, obwohl diese nur in geringem Maße an den Problemen während der Pandemie beteiligt gewesen seien.

Pauschalreisegäste genießen bereits "erhebliche Sicherheiten"

Die Branche sei "besonders besorgt über die Absicht, bei der bevorstehenden Überarbeitung der Pauschalreiserichtlinie eine Begrenzung der Vorauszahlungen einzuführen, die sich speziell an die Pauschalreiseveranstalter richtet". Dies ist laut ECTAA "unnötig, da die derzeitige Richtlinie den Reisenden im Falle der Insolvenz des Pauschalreiseveranstalters bereits erhebliche Sicherheiten" biete. 

Im Gegensatz dazu fehlten bei der anstehenden Überarbeitung des Rahmens für Fluggastrechte entsprechende Maßnahmen, da keine Begrenzung der Vorauszahlung vorgesehen sei. Auch der Schutz der Zahlungen der Fluggäste vor der Insolvenz der Fluggesellschaft werde nicht aufgenommen oder könnte lediglich als Verpflichtung zur Information der Verbraucher über die Verfügbarkeit einer kostenpflichtigen Versicherung zum Schutz vor diesem Risiko angesprochen werden. ECTAA habe bereits gemeinsam mit anderen Branchen- und Verbraucherverbänden auf das Fehlen eines solchen Produkts auf dem Markt hingewiesen.

Neuregelung für "lose Kombinationen"?

Erschwerend komme hinzu, dass es nach den neuesten Informationen Überlegungen gebe, den Anwendungsbereich der Pauschalreiserichtlinie einzuschränken. So sollten lose Kombinationen, die von Fluggesellschaften über Drittanbieter, wie zum Beispiel Autovermieter oder Unterkunftsplattformen verkauft würden, von der Einstufung als verbundene Reisearrangements (LTA) ausgeschlossen werden. Würde die Definition tatsächlich geändert, könnten die Fluggesellschaften Kombinationen von Reisedienstleistungen verkaufen, ohne die in der Pauschalreiserichtlinie festgelegten Verpflichtungen einhalten zu müssen.

Welche Auswirkungen eine Neuregelung in diesem Bereich auf den deutschen Markt hätte, wird sich zeigen müssen. Der DRV würde im Sinne der Reisebüros gerne an dem mittlerweile etablierten System der verbundenen Reiseleistungen festhalten, die es diesen ermöglich, mehrere Leistungen zu verkaufebn, ohne automatisch in die Veranstalterhaftung zu geraten.

Christian Schmicke

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