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8. Februar 2021 | 07:00 Uhr
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Das Echo der Touristik-Verbände zum Reisesicherungsfonds

DRV und der Online-Reiseverband VIR begrüßen den Referentenentwurf zur Schaffung eines 750 Millionen Euro schweren Fonds zur Absicherung von Kundengeldern grundsätzlich, sehen aber Bedarf für Anpassungen. Der Busreiseverband RDA spricht dagegen von "erzwungener Kollektivhaftung zu Gunsten internationaler Reisekonzerne".

Insolvenz

Der Reisesicherungsfonds erregt die Gemüter

"Der RDA lehnt die erzwungene Kollektivhaftung mittelständischer Reiseanbieter der Bus- und Gruppentouristik zu Gunsten internationaler Großkonzerne ab", heißt es in einer Stellungnahme des Verbandes. Der Bund solle "innerhalb des Reisesicherungsfonds die Branche der Bus- und Gruppentouristik risikotechnisch segmentieren und diesem Segment ein eigenes Zielkapital zuweisen", so der RDA weiter. Zusätzlich solle der Zeitraum der Zielkapitalbildung beginnend mit 2023 bis 2031 erweitert werden, fordert die Organisation der Busreiseanbieter. Bei der Festsetzung der Höhe der Sicherheitsleistung und Beiträge müsse diese "mit Blick auf die postpandemischen Realitäten in der Bus- und Gruppentouristik angemessen festgesetzt" werden.

Die Zeit drängt

"Der Prozess kommt für die Tourismusbranche mit einer enormen Zeitverzögerung und setzt sie zusätzlich unter Druck", kritisiert VIR-Vorstand Michael Buller. Er bemängelt zudem, dass das Bundesministerium die Expertise vieler Branchenverbände für das dringend notwendige Gesetz über die Kundengeldabsicherung durch den neu zu gründenden Reisesicherungsfonds, trotz vieler Anfragen ihrerseits, vor Versendung eines Referentenentwurfs nicht genutzt habe. "Dadurch geht weiterhin kostbare Zeit verloren", so sein Vorwurf. Die Sicherheitsleistung und Entgelte, die die touristischen Unternehmen zu erbringen haben, müssten "marktgerecht sein und auch die aktuelle Leistungsfähigkeit der Unternehmen berücksichtigen" mit Blick der Kosten der Absicherung für die Veranstalter. Diese sollen laut Entwurf bei einem Prozent des Jahresumsatzes liegen.

 Das vorliegende Konzept orientiere sich zwar am niederländischen Modell zur Absicherung der Kundengelder; es ignoriere aber, wie lange die europäischen Nachbarn gebraucht hätten, um einen solchen Fonds mit genügend Kapital auszustatten. "Das niederländische Modell brauchte 20 Jahre, um sein Zielkapital zu erreichen", bekräftigt Michael Buller. "Im vorliegenden Entwurf des Ministeriums wird den Reisesicherungsfonds allerdings nur eine fünfjährige Aufbauphase eingeräumt. Dies halten wir in der Umsetzung für nicht realistisch."

"Vernünftiges Grundkonstrukt"

 Vom DRV heißt es auf Anfrage von Reisevor9, es sei "gut, dass die Bundesregierung den überfälligen Gesetzentwurf zur Kundengeldabsicherung" vorgelegt habe. Das Grundkonstrukt, das sich am niederländischen Modell orientiert, sei vernünftig. Im Detail seien "noch zahlreiche Verbesserungen und Klarstellungen notwendig, insbesondere für kleine und mittlere Veranstalter". Der Zeitplan für Kabinettsbeschluss und parlamentarisches Verfahren sei "mit Blick auf das Ende der Legislaturperiode sehr eng". Das Gesetzgebungsverfahren müsse bis Ende Juni abgeschlossen werden, denn viele Versicherungsverträge für Reiseveranstalter liefen im Sommer aus. Deshalb sei „eine gemeinsame Kraftanstrengung aller und ein zügiger Prozess zwingend notwendig“. Detaillierter will sich der DRV im Laufe der Woche äußern.

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