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24. Juni 2020 | 07:00 Uhr
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Bundestag soll neue Insolvenzabsicherung im Juli beschließen

Justizministerin Christine Lambrecht will die künftige Absicherung für Pauschalreisen noch vor der Sommerpause verabschieden, berichtet die "FVW". Die Neuregelung soll ab dem nächsten Touristikjahr gelten. Die Deckelung der Haftungshöchstgrenze wäre dann vom Tisch.

Die neue Absicherung für Pauschalreisen soll aus drei Teilen bestehen. Zunächst muss jeder Reiseveranstalter wie bisher eine bonitätsabhängige Sicherheit stellen, über eine Versicherung, eine Bankbürgschaft oder ein Treuhandkonto. Im Fall einer Pleite wird zunächst dieses Geld zur Rückzahlung der Kundengelder genutzt.

Reicht das nicht, soll ein Fonds einspringen, den alle Veranstalter durch Beiträge auffüllen. Bis das Geld zusammen ist, soll der Staat den Fonds absichern. Im Gespräch sind eine Milliarde Euro, so das Fachportal FVW. Ist auch das noch zu wenig, könnten eine Rückversicherung oder Kreditzusagen letzte Sicherheit geben.

Die Neuregelung der Insolvenzabsicherung ist durch die Pleite von Thomas Cook notwendig geworden. Die bisherige Höchstgrenze der Absicherung von 110 Millionen Euro reichte bei weitem nicht aus, um betroffen Kunden ihr Geld zurückzuzahlen.

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