Anwaltskanzlei will Ansprüche gegen Reisebüros prüfen
Die Mutschke Rechtsanwaltsgersellschaft, die nach eigenen Angaben im Namen eines Mandanten die erste Klage auf Staatshaftung eingereicht hat, macht auch gegen Reisebüros und Online-Portale mobil. Es stelle sich "die Frage, wann die Reisebüros vielleicht mehr über eine drohende Insolvenz wussten und wann sie daher vielleicht auch ihre Kunden hätten informieren müssen", heißt es auf der Website.
Die Kanzlei beruft sich auf "sogenannte Sorgfaltspflichten", die sich "grundsätzlich in nahezu jedem Vertragsverhältnis automatisch" ergäben, ohne dass es besonderer Nachfragen oder Vereinbarungen bedürfe. Reisebüros und Online-Portale hätten "möglicherweise dagegen verstoßen, indem sie einer eventuellen Hinweispflicht über den (finanziellen) Zustand von Thomas Cook gegenüber ihren Kunden nicht nachgekommen" seien.
Es stelle sich die Frage, "wann die Reisebüros vielleicht mehr wussten über eine drohende Insolvenz und wann sie daher vielleicht auch ihre Kunden hätten informieren müssen". Sei keinerlei Hinweis erfolgt und sei dem Reisebüro oder Online-Portal die "kritische Situation bewusst" gewesen, "könnten sich Ansprüche von Urlaubern ergeben", argumentiert die Kanzlei. In einem Video führt Anwältin Nicole Mutschke, die sich eigentlich als Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarkt- sowie Arbeitsrecht bezeichnet, das Thema weiter aus.
"Wir sehen uns gerne die Situation für Sie an", heißt es weiter auf der Website. In den vergangenen Wochen hatten Reisebüroorganisationen bereits über erste Klagen in diesem Zusammenhang berichtet. Vertriebsprofis wie RTK-Chef Thomas Bösl bezeichnen die an den Vertrieb gerichteten Vorwürfe zwar als „kompletten Blödsinn“, zumal auch in Publikumsmedien immer wieder über die Schieflage bei Thomas Cook berichtet worden war. Möglicherweise werden sich dennoch einige Reisebüros mit dem Thema auseinandersetzen müssen.
Christian Schmicke