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15. Juli 2021 | 16:09 Uhr
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Airlines fordern Nachjustierung des EU-Klimaplans

Die geplante Einführung einer Kerosinsteuer auf innereuropäische Flüge drohten, "klimapolitisch ins Leere zu laufen", sagt BDL-Präsident Peter Gerber. Emissionen würden dadurch in vielen Fällen nicht vermieden, sondern lediglich zu Wettbewerbern aus Drittstaaten verlagert.

CO2

Die Luftfahrtlobby blickt skeptisch auf den Klimaplan aus Brüssel

In seiner Stellungnahme zu den Vorschlägen der EU-Kommission zur Eindämmung der CO2-Emissionen der Luftfahrt nimmt der Bundesverband der Deutschen Luftverkehrswirtschaft Beispiele aus dem Langstreckenverkehr zur Hilfe. So könnten Reisende von Hamburg nach Bangkok Reisende mit einer deutschen Fluggesellschaft über Frankfurt oder München fliegen, sie könnten aber auch mit einer Fluggesellschaft, die nicht den europäischen Regelungen unterliegt, über London, Istanbul oder den Golf fliegen. In diesem internationalen System von miteinander im Wettbewerb stehenden Luftverkehrsdrehkreuzen könnten Instrumente zur CO2-Bepreisung nur dann wirksam sein, wenn sie wettbewerbsneutral ausgestaltet seien. Wenn sie hingegen einseitig Reisewege über EU-Drehkreuze verteuerten, dann folge daraus fast automatisch das sogenannte "Carbon Leakage": Emissionen würden nicht reduziert, sondern lediglich von EU-Anbietern an Wettbewerber aus Drittstaaten verschoben – allen voran aus Dubai, Doha, Istanbul und London, heißt es vom BDL.

Kostennachteil für innereuropäische Anschlussflüge

Dieses Problem tauche sowohl bei der vorgeschlagenen Kerosinsteuer als auch bei der von der EU-Kommission angepeilten Quote für alternative Kraftstoffe und eine Unterquote speziell für Power-to-Liquid-Kraftstoffe auf. So müsse auf der Verbindung von Hamburg über München nach Bangkok eine europäische Fluggesellschaft für drei Flüge den deutlich teureren Treibstoff einkaufen (Hamburg-München, München-Bangkok und München-Hamburg auf der Rückreise), während beispielsweise eine türkische Fluggesellschaft nur für den Flug Hamburg-Istanbul den teureren Treibstoff einkaufen müsste und die Tankmenge in der Union auch noch reduzieren könnte, indem sie auf dem Hinflug nach Deutschland billigeres herkömmliches Kerosin mitführe. Das wird in der Branche als Tankering bezeichnet. Der Vorschlag der EU-Kommission, ein solches Tankering durch eine Mindesttankmenge in der Europäischen Union zu unterbinden, werfe die Frage auf, wie dies politisch und rechtlich gegenüber Drittstaaten und ihren Fluggesellschaften umgesetzt werden solle, erklärt der BDL.

Billigstpreise verhindern

Wünschen würden sich die Airliner hingegen nach eigenem Bekunden „regulierende Eingriffe in die Preisgestaltung“. Dadurch sollten "extreme Billigpreise" vermieden werden, heißt es. "Flugreisen, die nur aufgrund extremer Billigstpreise angetreten werden, sind nicht im Sinne des Klimaschutzes", sagt BDL-Präsident Gerber. Um solche Preise zu unterbinden, bedürfe es "keiner neuen wettbewerbsverzerrenden Steuern und Abgaben, sondern eine Anti-Dumping-Regelung auf europäischer Ebene". Flugtickets sollten nicht zu einem Preis unterhalb der anwendbaren Steuern, Zuschläge, Entgelte und Gebühren verkauft werden dürfen.

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