Myanmar öffnet Grenze und Flughafen
Seit dem 17. April lässt der Flughafen von Rangun wieder internationale Flüge landen. Geschäftsreisende und Touristen können nach mehr als zweijähriger Unterbrechung ein elektronisches Visum beantragen. Neben vollständiger Impfung sind zwei PCR-Tests Voraussetzung für die Einreise. Das Auswärtige Amt warnt vor Reisen nach Myanmar. Reise vor9
Wer nach Myanmar reisen will, muss sowohl vor der Abreise als auch nach der Ankunft einen PCR-Test absolvieren. Danach müssen Reisende in einem von zehn von den Gesundheitsbehörden bestimmten Quarantänehotels auf das Ergebnis des kostenpflichtigen Tests warten. Der Hoteltransfer müsse privat übernommen werden, schreibt das Auswärtige Amt in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen. Bei einem positiven Testergebnis nach der Einreise sei "mit Zwangsunterbringung in staatlichen oder privaten Krankenhäusern und hohen Kosten zu rechnen", warnt die Behörde.
Regelmäßige Flugverbindungen ausländischer Airlines nach Myanmar gibt es bislang offenbar nicht. In Deutschland gilt ohnehin eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes für das Land, das seit Februar 2021 von einer Militärjunta regiert wird und in dem seither der Ausnahmezustand verhängt ist. Deutschen Staatsangehörigen wird empfohlen, das Land zu verlassen.
Das öffentliche Leben einschließlich des Banken- und Transportwesens sowie die medizinische und die Stromversorgung seien erheblich beeinträchtigt; es komme zu Störungen des Internets und gelegentlich auch der Telefonverbindungen. Zudem seien Einsätze der Sicherheitskräfte und Straßensperren an der Tagesordnung, so das Auswärtige Amt. Es komme landesweit regelmäßig zu Sprengstoffanschlägen und gewalttätigen Auseinandersetzungen, auch mit Schusswaffengebrauch. Ziele seien militärische und staatliche Einrichtungen, aber auch öffentliche Einrichtungen wie Einkaufszentren oder Banken. In Teilen von Rangun und Mandalay habe das Militär das Kriegsrecht verhängt. Es bestünden nächtliche Ausgangssperren in Rangun und anderen Städten und Regionen sowie Versammlungsverbote.